Arbeitsunfall-/Schulunfälle

Arbeits- und Wegeunfälle wie auch Schulunfälle sind in Deutschland über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Träger der gesetzlichen Unfall-versicherungen sind die Berufsgenossenschaften bzw. die Gemeindeunfall-versicherung.
In diesem Rahmen darf die Heilbehandlung nur von speziell qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.

Dr. Hasch und Dr. Urban sind beide von den Berufsgenossenschaften für die Behandlung von Arbeits- , Schul- und Wegeunfällen zugelassen.

Sie können sich somit während der Öffnungszeiten unserer Praxis selbstverständlich auch ohne Terminvergabe direkt nach einem solchen Unfall zur Erstbehandlung zu uns begeben.
Sollte eine schwere Verletzung jedoch eine Operation oder einen Kranken-hausaufenthalt erforderlich machen, so wird dies von uns in die Wege geleitet. Selbstverständlich kann unsererseits auch die Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt und durchgeführte Operation weitergeführt werden.

Bei der Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen fällt keine Praxisgebühr an. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt die Kosten der Heilbehandlung sowie die Rehabilitation von Unfallverletzten, ebenso ist hier keine Zuzahlung von Arznei- und Heilmitteln zu leisten.

 







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