Arbeitsunfall-/Schulunfälle Arbeits-
und Wegeunfälle wie auch Schulunfälle sind in Deutschland über
die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Träger der gesetzlichen
Unfall-versicherungen sind die Berufsgenossenschaften bzw. die Gemeindeunfall-versicherung.
In diesem Rahmen darf die Heilbehandlung nur von speziell qualifizierten Ärzten
durchgeführt werden. Dr. Hasch und Dr. Urban sind beide von den Berufsgenossenschaften
für die Behandlung von Arbeits- , Schul- und Wegeunfällen
zugelassen.
Sie können sich somit während der Öffnungszeiten
unserer Praxis selbstverständlich auch ohne Terminvergabe direkt
nach einem solchen Unfall zur Erstbehandlung zu uns begeben.
Sollte eine schwere Verletzung jedoch eine Operation oder einen
Kranken-hausaufenthalt erforderlich machen, so wird dies von uns
in die Wege geleitet. Selbstverständlich kann unsererseits
auch die Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt und durchgeführte
Operation weitergeführt werden.
Bei der Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen fällt
keine Praxisgebühr an. Die gesetzliche Unfallversicherung trägt
die Kosten der Heilbehandlung sowie die Rehabilitation von Unfallverletzten,
ebenso ist hier keine Zuzahlung von Arznei- und Heilmitteln zu leisten.
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